Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Zutrittsregeln für unsere Schießsportanlage ab dem 01.09.2021

02.09.2021

Der Landkreis Harburg hat nach den Vorgaben der Niedersächsischen Corona Verordnung die Überschreitung des Inzidenzwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen am 31.08.2021 per Allgemeinverfügung festgestellt.

Somit gilt ab Mittwoch, 1. September, die sogenannte erweiterte 3-G-Regel im Landkreis Harburg. Bestimmte Bereiche sind damit nur für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen Corona geimpft sind, die genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können.

 

Das trifft auch für unsere Schießsportanlage zu.

 

Somit sind wir als „Betreiber der Schießsportanlage“ ab sofort verpflichtet, uns eine Erklärung (ob geimpft, genesen oder getestet) vor dem ersten Training ausgefüllt und unterschrieben von den betroffenen Schützen aushändigen zu lassen. Ohne diese Erklärung ist die Teilnahme am Übungsschießen nicht möglich.

Achtung: Getestete müssen die Erklärung vor jedem Training neu abgeben!!! Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Hierbei gibt es nicht die Möglichkeit eines Selbsttests unter Aufsicht, weil wir dafür eine zusätzliche Aufsichtsperson abstellen müssten. Das können wir nicht leisten.

 

Für Kinder bis zum 6. Geburtstag oder bis zur Einschulung sowie Schüler und Schülerinnen, die in der Schule regelmäßig getestet werden, entfällt die Testpflicht.

 

Nach Betreten der Schießsportanlage hat sich der Aktive unverzüglich bei der Standaufsicht zu melden und dort den ausgefüllten Vordruck (siehe Anlage) abzugeben.

Die Standaufsicht ist laut Ordnungsamt Neu Wulmstorf verpflichtet, die entsprechende Imp-/ Genesenen- bzw. Testbescheinigung zu überprüfen und die Richtigkeit zu bescheinigen. Der Vordruck wird in einem Ordner abgeheftet.

Sollte sich bei einer eventuellen Kontrolle ergeben, dass sich eine Person ohne entsprechende Bescheinigung in der Schießsportanlage aufhält, so hat dies für die Person aber auch für den Verein strafrechtliche Konsequenzen.

 

Die vorstehende Anweisung gilt analog für die Übungsabende des Spielmannszuges bzw. für Veranstaltungen.

 

Leider gibt es keine andere Möglichkeit den Schießbetrieb in unserer Schießsportanlage aufrecht zu erhalten, da uns die gesetzlichen Vorgaben zu diesen Regelungen zwingen.

 

Im Namen des Vorstandes

 

Udo Martens

Medienreferent

 

Bild zur Meldung: Die 3 G - Regel